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  • winterreifenDatum17.01.2011 19:53
    Foren-Beitrag von quarkfahrer im Thema winterreifen

    original zitat :
    Zum Thema der Winterreifenpflicht für Quads kann ich Ihnen folgendem Sachstand mitteilen.
    >
    > "* 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:
    >
    > "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
    >
    > Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für alle Kraftfahrzeuge.
    >
    > Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (* 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Quads.
    >
    > Als M+S-Reifen gelten alle Reifen, welche die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Danach sind
    >
    > M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur
    >
    > so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist. Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung gar nicht erforderlich.

  • winterreifenDatum17.01.2011 19:52
    Foren-Beitrag von quarkfahrer im Thema winterreifen

    Wenn also jemand nen normalen Straßenreifen auf seinem Hobel hat darf er laufen.
    Hast aber Stollen- oder Trekkerreifen drauf darfst fahren.

    Mit dem Rappen sehe ich das grundsätzlich kritisch, da das Ding auch mit Stollenreifen zu viel Dampf auf der Hinterachse hat und zumindest beim anfahren ein bissl schlingert (bei Schnee, Eis oder Matsch).
    Eventuell hinten druchdrehende Reifen könnten bei einer Kontrolle dann dennoch gegen einem verwendert werden, als nicht ausreichend !
    Bei geräumter Straße sollte dies dann aber auch mit dem Rappen problemlos als Alibi zählen.

    Aber die ATVs mit den groben Schluffen und z. T. 4x4 Antrieb sollten damit auf der sicheren Seite sein.

    habe ein orginal zitat vom bund noch sende ich auch noch ;-)

  • winterreifenDatum17.01.2011 19:46
    Foren-Beitrag von quarkfahrer im Thema winterreifen

    Am 1. Dezember 2010 hat der Bundesrat eine Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung beschlossen, diese tritt morgen – am Samstag, den 4. Dezember 2010 – in Kraft. In § 2 Absatz 3a heißt es dazu:

    Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG (…) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). (…) Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft (…), soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.

    Laut Bußgeldkatalog werden bei Nichtbeachtung ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 40 Euro fällig, mit Behinderung 80 Euro und ein Flensburg-Punkt.

    Mit dem neuen Gesetz sind Reifen mit M+S-Kennung Pflicht, allerdings nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Herrschen diese Wetterbedingungen nicht, darf auch im Winter mit Reifen ohne M+S-Kennung gefahren werden. Ausgenommen von der Winterreifenpflicht sind lediglich Einsatz-Fahrzeuge und Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, für die es keine M+S-Reifen gibt.
    Für ATV- und Quad-FahrerInnen bedeutet das:

    ATVs und Quads, die als Vierrädrige Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung (VKP, bis 21 PS) zugelassen sind, dürfen bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
    ATVs und Quads, die als Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen (LoF, offene Leistung) zugelassen sind, dürfen bei den genannten Wetterverhältnissen auch mit Reifen ohne M+S-Kennung gefahren werden, sofern im Handel für diese Fahrzeuge keine M+S-Reifen angeboten werden.
    Und was bedeutet das in der Praxis?
    Obwohl handelsübliche ATV- und Quad-Reifen mit ihrem grobstolligen Profil die vom europäischen Gesetz geforderte Eignung für Matsch und Schnee aufweisen, tragen sie im allgemeinen kein M+S-Symbol. ATVs und Quads, die als VKP zugelassen sind, dürfen somit bei den oben genannten Wetterbedingungen nicht einmal mit grobstolligen Quad-Geländereifen gefahren werden. Wer mit einem VKP bei Eis & Schnee auf öffentlichen Straßen unterwegs sein möchte, muss

    entweder PKW-Winterreifen aufziehen
    oder eine Rad-Reifen-Kombination mit M+S-Kennung erstehen.
    Ganz so einfach ist das aber nicht. Schließlich sind PKW-Winterreifen, die auf unsere winzigen Felgen passen, nicht in allen Quad-Dimensionen verfügbar; außerdem tragen sie andere Größen-Kennungen, so dass sie in vielen Fällen in die Papiere eingetragen werden müssten – was mangels entsprechender Hersteller-Freigaben allerdings ausgesprochen schwierig ist. Rad-Reifen-Kombinationen mit M+S-Kennung sind ebenfalls nicht für alle Fahrzeugtypen verfügbar, außerdem ausgesprochen teuer, und auch sie müssen in die Papiere eingetragen werden.
    Kurzum: Wer über ein als VKP zugelassenes Quad verfügt und bei Winterwetter auf Nummer Sicher gehen möchte, muss sein Fahrzeug stehen lassen.

    Anders bei den ATVs und Quads, die als LoF mit offener Leistung zugelassen sind. Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind diese von der Regelung ausgenommen, sofern für sie keine Reifen mit M+S-Kennung angeboten werden. Wer sich diesbezüglich bei seinem Händler / Hersteller erkundigt und eine abschlägige Auskunft erhält, darf bei Winterwetter fahren. Anzuraten ist hier freilich, keine breiten Niederquerschnitt-Reifen zu verwenden, sondern die meist serienmäßig verbaute ballonartig gewölbte, grobstollige Geländebereifung.

    Fazit
    Das neue deutsche Gesetz erscheint ein bisschen ‚mit der heißen Nadel gestrickt‘. Schließlich ist nicht einzusehen, warum zum Beispiel eine Kymco MXU 500, die als VKP mit 21 PS zugelassen ist, im Winter stehen bleiben muss, während ein weitgehend baugleiches Fahrzeug, das als LoF mit offener Leistung typisiert ist, mit identischer Bereifung fahren darf. Zumal eine entsprechende Kontrolle ausgesprochen aufwändig sein dürfte. Dass ein Winterreifen-Gesetz praxisgerechter sein kann, beweisen die Nachbarn in Österreich.
    Wie sich QuadfahrerInnen in Deutschland vor Strafen schützen können und welche Verordnungen in Österreich und der Schweiz gelten, finden interessierte Leser in der folgenden Ausgabe ATV&QUAD 2010/12 ab 17. Dezember am Kiosk oder beim freundlichen Quad-Händler.

    Quelle: ATV&Quad Magazin
    gruss quarkfahrer sam

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