Am 1. Dezember 2010 hat der Bundesrat eine Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung beschlossen, diese tritt morgen – am Samstag, den 4. Dezember 2010 – in Kraft. In § 2 Absatz 3a heißt es dazu:
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG (…) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). (…) Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft (…), soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.
Laut Bußgeldkatalog werden bei Nichtbeachtung ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 40 Euro fällig, mit Behinderung 80 Euro und ein Flensburg-Punkt.
Mit dem neuen Gesetz sind Reifen mit M+S-Kennung Pflicht, allerdings nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Herrschen diese Wetterbedingungen nicht, darf auch im Winter mit Reifen ohne M+S-Kennung gefahren werden. Ausgenommen von der Winterreifenpflicht sind lediglich Einsatz-Fahrzeuge und Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, für die es keine M+S-Reifen gibt.
Für ATV- und Quad-FahrerInnen bedeutet das:
ATVs und Quads, die als Vierrädrige Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung (VKP, bis 21 PS) zugelassen sind, dürfen bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
ATVs und Quads, die als Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen (LoF, offene Leistung) zugelassen sind, dürfen bei den genannten Wetterverhältnissen auch mit Reifen ohne M+S-Kennung gefahren werden, sofern im Handel für diese Fahrzeuge keine M+S-Reifen angeboten werden.
Und was bedeutet das in der Praxis?
Obwohl handelsübliche ATV- und Quad-Reifen mit ihrem grobstolligen Profil die vom europäischen Gesetz geforderte Eignung für Matsch und Schnee aufweisen, tragen sie im allgemeinen kein M+S-Symbol. ATVs und Quads, die als VKP zugelassen sind, dürfen somit bei den oben genannten Wetterbedingungen nicht einmal mit grobstolligen Quad-Geländereifen gefahren werden. Wer mit einem VKP bei Eis & Schnee auf öffentlichen Straßen unterwegs sein möchte, muss
entweder PKW-Winterreifen aufziehen
oder eine Rad-Reifen-Kombination mit M+S-Kennung erstehen.
Ganz so einfach ist das aber nicht. Schließlich sind PKW-Winterreifen, die auf unsere winzigen Felgen passen, nicht in allen Quad-Dimensionen verfügbar; außerdem tragen sie andere Größen-Kennungen, so dass sie in vielen Fällen in die Papiere eingetragen werden müssten – was mangels entsprechender Hersteller-Freigaben allerdings ausgesprochen schwierig ist. Rad-Reifen-Kombinationen mit M+S-Kennung sind ebenfalls nicht für alle Fahrzeugtypen verfügbar, außerdem ausgesprochen teuer, und auch sie müssen in die Papiere eingetragen werden.
Kurzum: Wer über ein als VKP zugelassenes Quad verfügt und bei Winterwetter auf Nummer Sicher gehen möchte, muss sein Fahrzeug stehen lassen.
Anders bei den ATVs und Quads, die als LoF mit offener Leistung zugelassen sind. Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind diese von der Regelung ausgenommen, sofern für sie keine Reifen mit M+S-Kennung angeboten werden. Wer sich diesbezüglich bei seinem Händler / Hersteller erkundigt und eine abschlägige Auskunft erhält, darf bei Winterwetter fahren. Anzuraten ist hier freilich, keine breiten Niederquerschnitt-Reifen zu verwenden, sondern die meist serienmäßig verbaute ballonartig gewölbte, grobstollige Geländebereifung.
Fazit
Das neue deutsche Gesetz erscheint ein bisschen ‚mit der heißen Nadel gestrickt‘. Schließlich ist nicht einzusehen, warum zum Beispiel eine Kymco MXU 500, die als VKP mit 21 PS zugelassen ist, im Winter stehen bleiben muss, während ein weitgehend baugleiches Fahrzeug, das als LoF mit offener Leistung typisiert ist, mit identischer Bereifung fahren darf. Zumal eine entsprechende Kontrolle ausgesprochen aufwändig sein dürfte. Dass ein Winterreifen-Gesetz praxisgerechter sein kann, beweisen die Nachbarn in Österreich.
Wie sich QuadfahrerInnen in Deutschland vor Strafen schützen können und welche Verordnungen in Österreich und der Schweiz gelten, finden interessierte Leser in der folgenden Ausgabe ATV&QUAD 2010/12 ab 17. Dezember am Kiosk oder beim freundlichen Quad-Händler.
Quelle: ATV&Quad Magazin
gruss quarkfahrer sam