- 17.01.2011:
- Zuletzt Online
- 17.01.2011:
-
Bild hochgeladen (rapi1)
rapi1
-
-
Bild hochgeladen (rapi2)
rapi2
-
-
Beitrag erstellt (winterreifen)
original zitat : Zum Thema der Winterreifenpflicht für Quads kann ich Ihnen folgendem Sachstand mitteilen.>> "* 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:>> "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die R...
-
-
Beitrag erstellt (winterreifen)
Wenn also jemand nen normalen Straßenreifen auf seinem Hobel hat darf er laufen.Hast aber Stollen- oder Trekkerreifen drauf darfst fahren.Mit dem Rappen sehe ich das grundsätzlich kritisch, da das Ding auch mit Stollenreifen zu viel Dampf auf der Hinterachse hat und zumindest beim anfahren ein bissl schlingert (bei Schnee, Eis oder Matsch).Eventuell hinten druchdrehende Reifen könnten bei einer Kontrolle dann dennoch gegen einem verwendert werden, als nicht ausreichend !Bei geräumter Straße soll...
-
-
Beitrag erstellt (winterreifen)
Am 1. Dezember 2010 hat der Bundesrat eine Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung beschlossen, diese tritt morgen – am Samstag, den 4. Dezember 2010 – in Kraft. In § 2 Absatz 3a heißt es dazu:Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG (…) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). (…) Satz 1 gilt nicht für Nu...
-